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Achtklässler- und Abiturprüfung

27 März 2024

Achtklässler-Prüfung

Die Achtklässler legen Prüfungen in drei Pflichtfächern ab: Polnisch, Mathematik, moderne Fremdsprache

Ein Schüler, der Deutsch als Minderheitensprache lernt, kann die Achtklässler-Prüfung nicht in dieser Sprache ablegen. Denn gemäß Artikel 44zu Absatz 4 des Gesetzes vom 7. September 1991 über das Bildungssystem legt ein Schüler oder ein Student die Prüfung in der achten Klasse in einer Fremdsprache ab, die in der Schule im Rahmen des Pflichtunterrichts erlernt wird.

Ein:e Schüler:in einer Schule oder einer Abteilung, in der der Unterricht in einer Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder einer Regionalsprache durchgeführt wird, legt die Mathematikprüfung in Polnisch oder in der Sprache einer nationalen Minderheit, ethnischen Minderheit oder Regionalsprache ab. Eine entsprechende Erklärung wird von den Eltern (Erziehungsberechtigten) eines Schülers/einer Schülerin bis zum 30. September des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, eingereicht.

 

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