Achtklässler- und Abiturprüfung
Achtklässler-Prüfung
Die Achtklässler legen Prüfungen in drei Pflichtfächern ab: Polnisch, Mathematik, moderne Fremdsprache
Ein Schüler, der Deutsch als Minderheitensprache lernt, kann die Achtklässler-Prüfung nicht in dieser Sprache ablegen. Denn gemäß Artikel 44zu Absatz 4 des Gesetzes vom 7. September 1991 über das Bildungssystem legt ein Schüler oder ein Student die Prüfung in der achten Klasse in einer Fremdsprache ab, die in der Schule im Rahmen des Pflichtunterrichts erlernt wird.
Ein:e Schüler:in einer Schule oder einer Abteilung, in der der Unterricht in einer Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder einer Regionalsprache durchgeführt wird, legt die Mathematikprüfung in Polnisch oder in der Sprache einer nationalen Minderheit, ethnischen Minderheit oder Regionalsprache ab. Eine entsprechende Erklärung wird von den Eltern (Erziehungsberechtigten) eines Schülers/einer Schülerin bis zum 30. September des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, eingereicht.
- Alle Informationen über die Achtklässler-Prüfung finden Sie auf der Website der Zentralen Prüfungskommission.
Abiturprüfung
- Detaillierte Regeln für die Durchführung der Abiturprüfung sind auf der Internetseite der Zentralen Prüfungskommission zu finden.
























